1. Geltung und Allgemeines
a) Die nachfolgenden AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem gewerblich handelnden
Seyko Handelskontor
Inh. Max Müller
An der Reichelbleiche 1
09224 Chemnitz / OT Grüna
nachfolgend „Seyko“ genannt
und Kunden.
b) Vertragssprache für alle mit uns geschlossenen Verträge ist Deutsch. Im Falle von zweisprachigen Verträgen ist die deutsche Version bindend, insbesondere im Fall von Unstimmigkeiten bezüglich Auslegung und Wortlaut des
Vertragstextes.
c) Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Seyko und Kunden.
2. Vertragsparteien
a) Als Kunden akzeptiert Seyko ausschließlich Unternehmer oder juristische Personen. Privatpersonen und Endverbraucher sind als Kunden ausgeschlossen.
b) Der Kunde verpflichtet sich persönliche Anmeldedaten, wie beispielsweise Kundennummer und Passwort, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3. Vertragsschluss
a) Das Bewerben unserer Waren und Leistungen im Online-Angebot stellt eine freibleibende und unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden dar.
b) Seyko kann das Angebot des Kunden innerhalb von 10 Werktagen entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der angeforderten Waren/Leistungen annehmen.
c) Abbildungen, Maße, Qualitätsangaben, Gewichte und Farbtöne der angebotenen Produkte sind branchenübliche Annäherungswerte. Digitale Abbildungen in unserem Online-Angebot sind beispielhaft und können in den vorab genannten
Kategorien abweichen (beispielsweise hervorgerufen durch die Monitoreinstellung des Kunden). Handelsübliche Abweichungen sowie Änderungen sind vorbehalten, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung unserer
Interessen für den Kunden zumutbar ist.
d) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, für den Fall nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu liefern. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Seyko
zu vertreten ist und Seyko nachweislich ein konkretes Deckungsgeschäft mit seinem Lieferanten abgeschlossen hat.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet.
e) Der Mindestauftragswert beträgt 200,00 € netto (inkl. Rabatt / andere Nachlässe).
4. Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen
a) Alle Preise für Produkte/Leistungen verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Kundenspezifisch vereinbarte zeitlich begrenzte Rabatte, zeitlich unbegrenzte Rabatte oder
Skontovereinbarungen finden hierbei keine Berücksichtigung.
b) Alle Preise verstehen sich „EXW (ex works)“ Seyko (gemäß Incoterms 2010). Eventuell anfallende Verpackungs-, Fracht- und Versicherungskosten werden gesondert berechnet und extra ausgewiesen. Abweichende Lieferbedingungen müssen
zwischen dem Kunden und Seyko schriftlich vereinbart werden.
c) Rabatte und andere Nachlässe auf einzelne Artikel, Sortimente und Aktionsrabatte gelten zum Zeitpunkt der Abgabe des Kaufangebots und stellen keine Preisgarantie für Folgeaufträge dar.
d) Soweit nicht anderweitig vom Kunden gewünscht wählt Seyko selbst eine geeignete Verpackungs- und Versandart an den Kunden, wobei neben dem vorrangigen Schutz des Liefergegenstands auch die wirtschaftlichen Aspekte des Kunden
bestmögliche Berücksichtigung finden. Der Versand wird ausschließlich auf konkreten Wunsch des Kunden versichert. Art und Umfang der Versicherung müssen hierbei vom Kunden vorgegeben werden und gelten als notwendige Information zur
Bearbeitung des Auftrags gemäß Kapitel 6. b) dieser AGB.
e) Gefahrenübergang für die von Seyko zu erbringende Lieferung/Leistung an den Kunden ist mit Übergabe der Sendung an den Spediteur oder Meldung der Versandbereitschaft durch Seyko gegenüber dem Kunden.
f) Seyko behält sich vor, besondere Frachtkosten gesondert zu berechnen (z.B. Insel-Zuschläge, Zusatzkosten für Express-Zustellung, etc.).
Innerhalb Deutschland: Ab einem Auftragswert von 500,00 € übernimmt Seyko die Kosten für Verpackung und Versand. Für alle anderen Aufträge berechnet Seyko dem Kunden eine Frachtkostenpauschale von 15,00 €.
Außerhalb Deutschland: Ab einem Auftragswert von 1500,00 € übernimmt Seyko die Kosten für Verpackung und Versand. Für alle anderen Aufträge berechnet Seyko dem Kunden die tatsächlichen Frachtkosten.
g) Zahlungen an Seyko haben generell per Überweisung oder Bareinzahlung auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto in der Währung EURO zu erfolgen. Andere Zahlungsarten und/oder Zahlungen in anderen Währungen haben keine
schuldbefreiende Wirkung und werden nicht akzeptiert.
h) Zahlungen an Kunden werden auf fällige Schulden, zunächst auf die ältere Schuld angerechnet. Sind bereits Mahn- und Zinskosten aus den zu verrechnenden Schulden entstanden, so erfolgt die Anrechnung, ohne Berücksichtigung des
Fälligkeitsdatums der zugrundeliegenden Schuld, zuerst auf Kostenpositionen, als nächstes auf Zinspositionen und zuletzt auf die Hauptschuld.
i) Kommt ein Kunde bei (Teil-)Zahlungen in Zahlungsverzug, so ist Seyko befugt die gesamte Restschuld fällig zu stellen, sowie sämtliche Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Positionen auszusetzen oder
Sicherheitsleistungen zu fordern, welche den kompletten Schuldumfang abdecken. Der Kunde ist in diesem Fall nicht berechtigt, bereits geleistete Anzahlungen teilweise oder vollständig zurück zu fordern.
Seyko ist im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden berechtigt, von allen offenen Verträgen zurückzutreten, sowie die Annahme neuer Verträge zu verweigern, sofern der Kunde die Sicherheitsleistung auf Verlangen nicht erbringt.
5. Liefertermine und –fristen, Teillieferungen
a) Liefertermine aus Kundenbestellungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestellbestätigung durch Seyko.
b) Der Beginn der Lieferfrist setzt voraus, dass durch den Kunden alle zur Erfüllung des Auftrags nötigen Informationen, Dokumente, Gegenstände und sonstigen Leistungen an Seyko zugestellt wurden. Die Lieferfrist gilt als eingehalten,
wenn der Liefergegenstand zum Datum der Lieferfrist das Lager von Seyko verlassen, oder Seyko dem Kunden die Versandbereitschaft gemeldet hat.
c) Im Fall des Eintretens höherer Gewalt, behördlichen Auflagen, Arbeitskämpfen oder anderen von Seyko nicht beeinflussbaren Hindernissen vor oder während des Versands, verlängert sich die Lieferfrist.
d) Von Seyko angegebene Angaben zur Verfügbarkeit von nicht-Lagerware, insbesondere bei sogenannten Vororderbestellungen, sind circa-Angaben, die dem Kunden die Beschaffungsplanung erleichtern sollen, jedoch nicht als verbindliche
Lieferterminzusage gelten.
e) Seyko ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen, welche jedoch im Vorfeld dem Kunden in Textform anzukündigen sind. Erfolgt die Versendung eines Auftrags in mehr als 2 Teillieferungen, so trägt Seyko die Versandkosten ab der
2. Teillieferung selbst.
f) Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins oder die Unmöglichkeit der Leistung auf einem Umstand, den Seyko zu vertreten hat, steht dem Kunden - im Falle des Verzugs jedoch erst nach Setzung einer Nachfrist von mindestens
4 Wochen - ein Rücktrittsrecht bezüglich aller Lieferungen zu, die bei Fristablauf noch nicht versandbereit gemeldet sind. Weitergehende Ansprüche wie Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichterfüllung,
insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aber einer sonstigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Ist das Geschäft für
beide Teile ein Handelsgeschäft i.S. von § 343 HGB, haftet Seyko für solche Schäden in voller Schadenshöhe bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, außerdem dem Grund nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentliche Vertragspflichten,
jedoch in diesem Falle der Höhe nach begrenzt auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
6. Zahlungsbedingungen
a) Seyko stellt seinen Kunden die im folgenden beschriebenen Zahlungsbedingungen zur Wahl:
- Vorkasse, rein netto (Proforma-Rechnung) für Neukunden und Kunden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
- Vorkasse, 3% Skonto (Proforma-Rechnung)
- SEPA Basis-Lastschrifteinzug, sofort 3% Skonto
- SEPA Basis-Lastschrifteinzug, 30 Tage rein netto
7. Rechnungsstellung
a) Gemäß § 14 UStG können Rechnungen von Seyko, vorbehaltlich dessen Zustimmung, elektronisch an den Kunden übermittelt werden.
b) Im Falle einer elektronischen Rechnungsermittlung, erfolgt dies per E-Mail mit der Rechnung im PDF-Datenformat als Anhang.
8. Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten des Kunden aus der mit Seyko bestehenden Geschäftsverbindung das Eigentum von Seyko. Dies gilt auch für diejenigen Waren, auf deren Lieferung eine
Zahlung des Kunden ausdrücklich bezogen wird. Bei laufender Rechnung sichert das vorbehaltene Eigentum die jeweilige Saldoforderung.
b) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und zu seinen normalen Geschäftsbedingungen, solange er nicht in Verzug ist, weiter zu veräußern. Im Fall von Verzug ist der Kunde verpflichtet,
sich gegenüber seinen Kunden das Eigentum an der vorbehaltenen Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch diese vorzubehalten. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, darf der Kunde ohne
eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Seyko nicht vornehmen. Bei Verzug des Kunden oder bei einer erheblichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ist Seyko ohne weiteres berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz
zu nehmen und anderweitig zu veräußern. Der Kunde ist verpflichtet, Seyko den Zutritt zu seinen Räumen und die Besitznahme an der im Eigentum von Seyko stehenden Ware zu gestatten.
c) Der Kunde tritt Seyko hiermit alle ihm aus einer Veräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Ansprüche gegen seine Kunden unter Einschluss aller Nebenrechte zur Sicherung aller gegen ihn zustehenden Ansprüche ab. Der Kunde wird
ermächtigt, die an Seyko abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Bei Verzug des Kunden oder wenn ein Konkurs- oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird, ist
Seyko berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und zu verlangen, dass der Kunde sämtliche abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, insoweit die zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die entsprechenden
Unterlagen aus und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Sollte ein Abnehmer des Kunden auf einem Abtretungsverbot bestehen, ist dies durch den Kunden vor Abschluss des Weiterverkaufs unverzüglich schriftlich an Seyko mitzuteilen.
Können durch den Kunden nicht ausreichende anderweitige Sicherheiten für die offenen Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis gegeben werden, ist Seyko in diesen Fällen berechtigt, die Weiterveräußerung der von Seyko gelieferten Waren
an diejenigen Abnehmer, die auf Abtretungsverboten bestehen, zu untersagen.
d) Der Kunde ist verpflichtet, Seyko auf Anforderung Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und hinsichtlich der an Seyko abgetretenen Forderungen zu geben. Sollte ein Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen
Forderungen erfolgen, hat der Kunde Seyko unverzüglich schriftlich zu unterrichten und bei der Geltendmachung der Rechte zu unterstützen. Er ist verpflichtet, seinerseits alle notwendigen Rechtsbehelfe zur Wahrung der Rechte von
Seyko zu ergreifen.
e) Sofern der Wert der für Seyko insgesamt bestehenden Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist Seyko auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die darüber hinausgehenden Sicherungen freizugeben.
f) Seyko oder von Seyko beauftragte Dritte sind nach vorheriger Ankündigung jederzeit berechtigt, Ware, welche mit einem Eigentumsvorbehalt belegt ist, beim Kunden zu besichtigen und/oder zu prüfen. Sie sind berechtigt, die Einhaltung
der Anforderungen bezüglich Kennzeichnung/Sicherung/Lagerung dieser Lieferungen nachzufordern, falls diese vom Kunden nicht eingehalten werden.
9. Gewährleistung, Anzeigepflicht, Rücklieferung
a) Der Kunde führt, soweit dies im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb möglich ist, umgehend nach Erhalt einer Lieferung eine Wareneingangsprüfung durch.
b) Für den Fall, dass der Kunde Mängel an Lieferungen und Leistungen von Seyko feststellt, so hat er diese umgehend schriftlich anzuzeigen.
c) Ein unerheblicher Mangel oder Mängel, welcher durch unsachgemäße Handhabung beim Kunden entstanden sind, sowie alterungsbedingte Veränderungen an von Seyko gelieferten Produkten und geringfügige Qualitätsunterschiede gemäß
Kapitel 3. c) dieser AGB werden nicht als Sachmangel anerkannt.
d) Ansprüche des Kunden wegen Mangelhaftigkeit der Lieferung sind ausgeschlossen, wenn offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 2 Wochen nach Ankunft der Lieferung am Bestimmungsort schriftlich unter genauer Bezeichnung des
Mangels angezeigt werden. Die für Kaufleute geltenden weitergehenden Vorschriften der §§ 377 und 378 HGB über die Untersuchungs- und Rügepflicht bleiben unberührt. Hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Mängelrügen entscheidet der
Eingang bei uns; eine Beanstandung gegenüber Vertretern, Maklern und Agenten ist nicht genügend. Nicht rechtzeitig und nicht ordnungsgemäß gerügte Ware gilt als genehmigt.
e) Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder Rechnungsabzug. Lässt Seyko eine gesetzte, angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel zu beheben oder eine Ersatzlieferung zu
leisten, oder ist die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich oder misslingt, hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Sämtliche weitergehenden
Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen; das gilt insbesondere auch bei Schäden, die nicht an den gelieferten Waren entstehen, sofern Seyko insoweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder aber eine sonstige Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten zur Last fällt. Ist das Geschäft für beide Teile ein Handelsgeschäft, gelten die unter Kapitel 6. f) dieser AGB aufgeführten weitergehenden Einschränkungen der Haftungen für solche Schäden entsprechend.
f) Jede Lieferung oder Teillieferung gilt in Bezug auf Reklamationen, Mängelrügen und Gewährleistungsrechte als selbständiges Geschäft. Mängel bei einer (Teil-) Lieferung sind ohne Rechtsfolgen für andere Lieferungen.
g) Rücklieferungen an Seyko haben stets verpackungsfrei und franko zu erfolgen. Seyko ist nicht verpflichtet, unfreie Sendungen anzunehmen. Bei berechtigten Mängelrügen werden die Versandkosten dem Kunden in Höhe der tatsächlichen
Aufwendungen erstattet, wenn dieser einen Nachweis darüber erbringt.
h) Erfolgt eine Rücklieferung eines Vertragsgegenstands durch den Kunden an Seyko, bevor eine einvernehmliche Klärung zum Sachverhalt erfolgt ist, so trägt der Kunde die entstehenden Versandkosten. Ein Gefahrenübergang vom Kunden an
Seyko erfolgt in einem solchen Fall nicht. Weiterhin ist Seyko für die Dauer bis zur einvernehmlichen Klärung berechtigt, die Lagerung und den Schutz der Sache dem Kunden in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, zu welchem
Ergebnis die Klärung des Sachverhalts führt.
10. Bildrechte an unseren Produkten
a) Dem Kunden ist es ausdrücklich gestattet, von uns bezogene Waren/Leistungen mit Bildmaterial zu bewerben. Zu diesem Zweck kann ihm, auf Anfrage, durch Seyko Bildmaterial zur Verfügung gestellt werden, soweit dies verfügbar ist.
b) Soweit dem Kunden durch Seyko Bilder zur Verfügung gestellt wurden, dürfen diese nur in Bezug auf gestalterische Elemente (z.B. Hintergrund) bearbeitet werden, nicht jedoch in Bezug auf Produkteigenschaften wie Farbe, Form,
Größenverhältnisse des Artikels.
c) Seyko überträgt dem jeweiligen Kunden an den zur Verfügung gestellten Bildern unentgeltlich das nicht übertragbare, räumlich beschränkte, nur für die Dauer der Vertragsbeziehung gültige, widerrufbare und nicht ausschließliche
Recht zur Vervielfältigung und zur Veröffentlichung der Bilder, jeweils zum Zwecke der Bewerbung der Produkte und Leistungen von Seyko. Dieses Recht umfasst sowohl digitale als auch Print-Medien. Das Einstellen der Bilder in
Marktplätze Dritter oder in Bildersuchmaschinen ist nicht gestattet. Weiterhin ist das Einräumen der Nutzungsrechte an Bildern gegenüber Dritten, ohne vorliegendes schriftliches Einverständnis von Seyko, nicht gestattet.
11. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit
a) Alle Verträge, einschließlich dieser AGB, unterliegen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, UN-Kaufrecht)
finden keine Anwendung.
b) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist unser Sitz. Seyko behält sich das Recht vor, an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand Klage einzureichen.
c) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, da sie zur Zeitpunkt ihrer Überprüfung gegen geltendes Recht verstößt, bleibt die Wirkung aller übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand : Februar 2018 · SEYKO Handelskontor · Max Müller · An der Reichelbleiche 1 · 09224 Chemnitz
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